Meine Fachgebiete:
Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, z. B.:
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Vertretung in gerichtlichen Erbrechtsverfahren
- Abwicklung von Verlassenschaften im Eingabenweg als Erbenmachthaber
- Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Errichtung von Testamenten
- Verfassung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Verfassung von Verträgen zur Nachfolgeregelung bereits unter Lebenden
Vertretung und Verwaltung von Verlassenschaften über Auftrag von Erben, Erbengemeinschaften oder über gerichtlichen Auftrag als Verlassenschaftskurator.
Verfassung und Errichtung von Verträgen, insbesondere von:
- Kaufverträgen (Immobilienkaufverträgen)
- Tauschverträgen
- Schenkungsverträgen
- Übergabsverträgen
- Gesellschaftsverträgen
- Optionsverträgen
Vertretung bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen wie Ansprüchen aus Erfüllung, Aufhebung, Gewährleistung oder Schadenersatz.
Vertretung und Beratung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen jeder Art, z. B. Schmerzengeld, Verdienstentgang, Verunstaltung, Vermögensschäden aus:
- Unfällen
- Berufshaftung
- Vertragshaftung
- Delikten
- Produkthaftung
Wir vertreten Ihr Unternehmen in rechtlichen Belangen - kompetent und seriös.
Wer die gesetzlichen Bestimmungen bei der Testamenterstellung nicht kennt, läuft Gefahr, dass sein letzter Wille unberücksichtigt bleibt. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in Graz in allen sachbezogenen Fragen und informieren darüber, was bei der Errichtung eines Testaments zu beachten ist.